Jede Organisation, die an einer finanziellen Transaktion beteiligt ist, kann eine LEI beantragen. Beispiele sind:
- Eingetragene Unternehmen.
- Eingetragene Tochtergesellschaften eines anderen Unternehmens.
- Niederlassungen.
- Regierungsbehörden.
- Treuhandgesellschaften.
- Fonds.
- Wohltätigkeitsorganisationen.
- Gemeinnützige Organisationen.
- Nichtstaatliche Organisationen.
- Eingetragene Einzelunternehmer.
Einzelpersonen benötigen keine LEI. Ebenso wenig wie Abteilungen eines größeren Unternehmens; sie sollten die LEI der Muttergesellschaft verwenden.