Jede Organisation, die an einer finanziellen Transaktion beteiligt ist, kann eine LEI beantragen. Beispiele sind:

  • Eingetragene Unternehmen.
  • Eingetragene Tochtergesellschaften eines anderen Unternehmens.
  • Niederlassungen.
  • Regierungsbehörden.
  • Treuhandgesellschaften.
  • Fonds.
  • Wohltätigkeitsorganisationen.
  • Gemeinnützige Organisationen.
  • Nichtstaatliche Organisationen.
  • Eingetragene Einzelunternehmer.

Einzelpersonen benötigen keine LEI. Ebenso wenig wie Abteilungen eines größeren Unternehmens; sie sollten die LEI der Muttergesellschaft verwenden.