LEIs, die unter der Verwaltung einer LOU stehen, können auf Antrag eines Bevollmächtigten der Gesellschaft auf die Verwaltung einer anderen LOU übertragen werden. Ein solcher Antrag kann mit der LEI-Übertragung gestellt werden. Der 20-stellige LEI-Code ändert sich nicht, aber die Wartungspflicht dieser LEI geht auf die LOU der Übertragung über.
Für die Übertragung einer aktiven und gültigen LEI fallen keine Transfergebühren an. Für verfallene LEI wird jedoch eine Verlängerungsgebühr erhoben. Transfers können auch länger dauern als andere LOU-Transaktionen, da sie eine Koordination zwischen zwei verschiedenen LOUs erfordern.