Nur wenn Sie einen akzeptablen „Ausnahmegrund“ angeben. Ausnahmen sind unter anderem:
- Natürliche Personen. Das Unternehmen wird von einer natürlichen Person kontrolliert, nicht von einem anderen Unternehmen.
- Nicht konsolidierend. Die Muttergesellschaft bzw. die Muttergesellschaften konsolidieren die Abschlüsse ihrer Tochtergesellschaften aus verschiedenen Gründen nicht.
- Keine Bekannte Person. Es ist keine natürliche oder juristische Person bekannt, die das Unternehmen kontrolliert, wie im Falle einer diversifizierten Aktienbeteiligung.
- Rechtliche Hindernisse. Die betreffende Gerichtsbarkeit kann Gesetze haben, die die Zustimmung der Muttergesellschaft erfordern, bevor ihre Identität offengelegt werden kann. Nicht, dass die registrierende Einheit verpflichtet ist, zumindest die Erlaubnis der Muttergesellschaft einzuholen. Die Rechtsgültigkeit des Anspruchs auf rechtliche Hindernisse fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der LOU, so dass es nicht in deren Zuständigkeit fällt, diese zu überprüfen.
- Verbindliche rechtliche Verpflichtungen. Die registrierende Einheit und die Muttergesellschaft haben eine rechtliche Vereinbarung, die Identität der Muttergesellschaft nicht offenzulegen. Die LOU ist nicht für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Vereinbarung verantwortlich.
- Schädliche Offenlegung. Die Offenlegung der Muttergesellschaft könnte für die Muttergesellschaft nachteilig sein. Die Gründe für die Vermutung einer Schädigung müssen nach der Rechtsprechung der Entität akzeptabel sein.
- Nachteil nicht ausgeschlossen. Die Offenlegung der Muttergesellschaft könnte für die Muttergesellschaft nachteilig sein, oder es ist unbestimmt, dass die Offenlegung nach den geltenden Gesetzen nicht nachteilig wäre. Die Gründe für die Vermutung einer Beeinträchtigung müssen nach der Rechtsprechung der Entität akzeptabel sein.
Antragsteller, die Beziehungsdaten der Stufe 2 offenlegen, müssen offenlegen, ob die Muttergesellschaft eine LEI hat, und bestätigende Daten, einschließlich des Abrechnungszeitraums und des Beziehungszeitraums, vorlegen.