Finanzdienstleister, die Transaktionsdokumente verarbeiten, müssen unter Umständen den LEI der Transaktionsparteien melden. Wenn eine der Parteien ihre LEI nicht auf den Transaktionsdokumenten vorgelegt hat oder wenn die LEI abgelaufen ist, kann der Finanzdienstleister die Erfüllung seiner Aufgabe verweigern, da es nicht in der Lage ist, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. In diesem Fall wird die Transaktion höchstwahrscheinlich nicht abgeschlossen werden können.